Dr. Georg Haunschmidt

Erbrecht und Vorsorge

Erbrecht ist einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei. Wir beraten wir Sie gerne in allen erbrechtlichen Angelegenheiten; von der Sicherung und Strukturierung Ihres Vermögens bis hin zur Erstellung von erbrechtlichen Verträgen & Testamenten. Ungeachtet dessen, ob Sie lediglich eine persönliche Rechtsberatung zu Pflichtteil, Testament & Co wünschen oder juristische Unterstützung in Gerichtsverfahren benötigen – wir garantieren Ihnen ein umfangreiches Fachwissen sowie langjährige Erfahrung im Erbrecht.

Insbesondere die sorgfältige Weitergabe Ihrer Vermögenswerte und die Regelung der Erbfolge unter Berücksichtigung der Pflichtteilsberechtigten steht in unserer Kanzlei an erster Stelle. Dabei liegt unser Ziel darin, einen klaren Überblick zu schaffen und Erbrechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Sich rechtzeitig um Erbrechtsangelegenheiten zu kümmern, spart Ihnen nicht nur Zeit, sondern auch allfällige Konflikte im Erbfall. Als Ihre Anwaltskanzlei für Erbrecht unterstützen wir Sie in Ihrer Nachlassplanung zu Lebzeiten. Dazu gehört auch die Errichtung eines Testaments samt Hinterlegung und Verfügungen im Todesfall. Ferner setzen wir Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten auf.

Will man etwa von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, haben Sie als Erblasser die Möglichkeit letztwillige Verfügungen nach Ihrem Belieben zu errichten. In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei helfen wir Ihnen bei der richtigen Wahl des Erbvertrages, wie Testamente, Schenkungen und Erbverträge. Gerne prüfen wir bestehende Testamente nach deren inhaltlicher und formaler Richtigkeit, um Sie vor dessen möglicher Unwirksamkeit zu schützen.

Vertretung in Erbschaftsstreitigkeiten

Sollte es dennoch zu Konflikten innerhalb der Erben und/oder Familienangehörigen kommen, kümmern wir uns um die Abwehr bzw. Durchsetzung von Erbansprüchen. Da Erbschaftsstreitigkeiten – insbesondere im familiären Umfeld – auf einem teils emotionalen Terrain ausgetragen werden, versuchen wir stets für alle Beteiligten eine faire Lösung zu erzielen. Bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche vertreten wir Sie daher außergerichtlich sowie in Prozessen vor Gericht.

Besonders dann, wenn beispielsweise die Gültigkeit eines Testaments bestritten oder ein Pflichtteil eingeklagt wird, ist die Vertretung von einem Rechtsanwalt äußerst sinnvoll. Ihre Zukunft sowie die Ihrer Liebsten nachhaltig zu festigen, steht im Mittelpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.

Kompetente Verlassenschaftsabwicklung

Wir wickeln als Erbenvertreter Verlassenschaften ab und vertreten Erben und Pflichtteilsberechtigte in allen Arten von Gerichtsverfahren im Erbrecht, sowohl im Inland als auch im Ausland. Es ist uns dabei stets ein Anliegen, transparent und sorgfältig vorzugehen und nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern ebenso die Wünsche und Interessen der künftigen Erben zu berücksichtigen.

Kontaktieren Sie uns gerne für die Vereinbarung eines Erstberatungsgesprächs in unserer Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien. Wir klären Sie über Ihre Rechte ausführlich auf, damit Ihr persönliches Erbe in die richtigen Hände gerät!

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Was können wir für Sie tun? Unser freundliches Team hilft Ihnen gerne weiter!