Dr. Georg Haunschmidt
Miet- und Wohnrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Georg Haunschmidt unterstützt sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter und Vermieter bei Unklarheiten betreffend aller aufkommenden Anliegen im Zusammenhang mit Wohnungseigentum, Mietverträgen & Co. Unsere Beratungstätigkeit umfasst dabei die Prüfung und Errichtung von miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Verträgen, wir vertreten Sie jedoch auch in Gerichtsverfahren, wie etwa bei Mietzins- und Räumungsverfahren sowie bei wohnungseigentumsrechtlichen Klagen und Anträgen.
Durch langjährige Erfahrung in der Verwaltung von Immobilien wissen wir um die Tücken und Fallen im Miet- und Wohnrecht und können Sie daher ideal beraten. In Zusammenarbeit mit unserer Immobilienverwaltung, geführt von Mag. Angelika Haunschmidt, können wir Ihnen nicht nur im Rechtsbereich Sicherheit geben, sondern garantieren Ihnen auch umfassende Kenntnisse im Immobilienwesen. Als Immobilienverwaltung können wir daher – durch unsere Möglichkeiten im Rahmen der Rechtsanwaltskanzlei – anwaltlich gegenüber anderen Hausverwaltungen tätig werden, um Ihre Rechte erfolgreich wahren zu können.
- Ihr Weg zum Wohnungseigentum
Von den Vorbereitungen zu Wohnungseigentum (Parifizierung), über Fragestellungen nach bereits erfolgter Begründung, bis hin zu Ihren Möglichkeiten der Beendigung von Wohnungseigentum – unsere Kanzlei steht Ihnen verlässlich zur Seite. Wir beraten Sie in jeder Hinsicht rechtlich bei Wohnungseigentum. Dazu gehören neben der Rechtsberatung auch die Erstellung von Wohnungseigentumsverträgen samt der Durchführung der Grundbuch-Eintragungen und Errichtung aller hierfür notwendigen Urkunden.
Des Weiteren prüfen wir bestehende Wohnungseigentumsverträge auf ihre Rechtskonformität und Sicherheit. Zudem erstellen wir schriftliche Stellungsnahmen für Verbesserungen und begleiten Sie bis zum Vertragsabschluss. Dazu gehört die Korrespondenz zwischen den Vertragserrichtern, Vertragsverhandlungen und die Erstellung aller notwendigen Vertragsinhalte.
Außergerichtlich & vor Gericht
Auch im Wohnungseigentumsrecht kann es beispielsweise zwischen Eigentümer, Eigentümergemeinschaft und Hausverwaltung zu Unstimmigkeiten kommen. Wir vertreten Sie bei wohnungseigentumsrechtlichen Klagen und Anträgen bei Gericht sowie bei allen Vereinbarungen im Wohnungseigentum – wie etwa Aufteilung der Aufwendungen, Abrechnungseinheiten, Abstimmungseinheiten, Benützungsvereinbarungen etc. Wir sind aber auch in allen weiteren Angelegenheiten auf Ihrer Seite, beispielsweise bei Beschlussfassungen und Beschlussanfechtungen im Wohnungseigentum sowie der Prüfung und Anfechtung von Betriebskostenabrechnungen.
Außerdem sind wir Ihre verlässlichen Partner bei Dachgeschossausbauten, baulichen Veränderungen, Widmungsänderungen sowie bei Änderungen im Zubehör oder Wohnungseigentum.
Rechtsberatung im Mietrecht
Wir sind auch selbst sowohl Vermieter als auch Mieter und kennen daher die Anforderungen aus eigener Erfahrung. Neben unseren Leistungen im Wohnungseigentumsrecht unterstützen wir Sie daher gerne in Anliegen rund um das Thema mieten & vermieten. Wir klären sowohl Mieter als auch Vermieter über deren Rechte und Pflichten kompetent auf und unterrichten Sie über eine Vielzahl von Aspekten des Mietrechts. Sei es im Bereich Mietvertragserstellung, Kündigungsschutz, Mietzinsanhebungen oder Kündigungsfragen – unsere Kanzlei für Mietrecht berät Sie in allen rechtlichen Belangen.
Gerne prüfen und erstellen wir in Zusammenarbeit mit unseren Mandanten professionelle Mietverträge, um sie vor möglicherweise später auftretenden Problemen der Vertragswelt zu schützen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen vor Gericht verlässlich zur Seite, um Ihre Interessen bei Mietzins-, Räumungsklagen, Kündigungs- oder Schlichtungsstellenverfahren erfolgreich durchzusetzen.
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Was können wir für Sie tun? Unser freundliches Team hilft Ihnen gerne weiter!