Über unser Einschreiten im Strafverfahren konnte dargelegt werden, dass ein einschlägig vorbestrafter Täter das Opfer schwer verletzt hat und anstelle des Ursprünglich von der Staatsanwaltschaft angeklagten Strafrahmens von maximal 1 Jahr wurde der Täter zu sieben Jahren Haft verurteil, außerdem wurde dem Opfer Schadenersatz zugesprochen.