
Am 31.9. ist es zu spät – Wie kündige ich den WEG-Hausverwalter?
Im Wohnungseigentum kann der Verwalter, wenn er auf unbestimmte Zeit bestellt ist, mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Das bedeutet, dass
Im Wohnungseigentum kann der Verwalter, wenn er auf unbestimmte Zeit bestellt ist, mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Das bedeutet, dass
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